Wie die Covid-Massenmörder mit "Impfungen" gegen ein Virus vorgehen, das es gar nicht gibt!
Andrea Edenharter lehrt Verwaltungsrecht und Allgemeine Staatslehre an der Fernuniversität Hagen. In der Ausgabe 9/2021 des Evangelischen Magazins CHRISMON schreibt sie zum Terror des Systems gegen das Grundgesetz unter dem Titel "Für die Grundrechte" folgendes: "Statt zu überlegen, wie man die Einschränkungen der Grundrechte schrittweise wieder aufheben kann, hat der Staat mit der sogenannten Bundesnotbremse ein Gesetz verabschiedet, das noch tiefer in die Grundrechte der Menschen eingreift als sämtliche Schutzmaßnahmen zuvor. Die Auswirkungen auf das Leben unserer Kinder sind enorm. Besorgniserregend ist auch, dass die Bundesnotbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz verankert ist. Verfahren vor den Verwaltungsgerichten der Länder sind nicht mehr möglich, es bleibt nur die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch bei künftigen Krisen könnte der Staat versucht sein, Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger faktisch auszuschalten, indem er Maßnahmen in einem Bundesgesetz verankert."
Unter dem Deckmantel einer erfundenen medizinischen Notwendigkeit wurden also die Grundrechte abgeschafft. Das massenhafte Töten durch die Giftstoffe, genannt Impfstoffe, ist nach § 21 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlaubt. Nach diesem Paragraphen haben wir nämlich kein Recht mehr auf körperliche Unversehrtheit, also kein Recht mehr auf Leben. Der Gesetzestext lautet: "Es dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt." (Quelle Gesetzestext)