Dr. Graham Lyons de­mü­tigt Co­ro­na-To­des­kult - Ge­richts­ver­fah­ren ein­ge­stellt

­Dr. Graham Lyons hatte 2021 am Flughafen Gesichtswindel und PCR-Test geweigert, weil er wusste, dass alles an Co­ro­na Schwachsinn und Betrug ist, und viele Covid-Maßnahmen gefährlich sind. Es ist inzwischen er­wie­sen, dass das Tragen der Gesichtswindel und das Anwenden von PCR-Tests schwere ge­sund­heit­liche Folgen haben kann. Für seine Weigerung musste Dr. Lyons 24 Tage Quarantäne (Haus­arrest) in Kauf nehmen, die von insgesamt zehn sog. Polizei­beamten immer wieder kontrolliert wurde. Er erhielt zudem einen Buß­geld­be­scheid über 1.000 Dollar, zahlte aber nicht. Daraufhin wurde ein Gerichtsverfahren eröffnet, aber nach einigem Hin und Her ein­ge­stellt. Offenbar wollte man keinen Präzedenzfall schaffen. Ein Grund für die Einstellung des Verfahrens statt einer Verurteilung dürfte die Beteiligung des pensionierten Richters Stuart Lindsay an diesem Fall gewesen sein. Lyons hätten bei Verurteilung 20.000 Dollar Geldstrafe oder 2 Jahre Gefängnis für sein "schweres Vergehen" im real existierenden Medizin­faschis­mus gedroht.

‘My Body, My Choice’: Dr. Graham Lyons wins fight against PCR test refusal - https://tottnews.com/2022/03/15/my-body-my-choice-dr-graham-lyons/

­Hierzulande setzen die Gerichte in Sachen Covid weiterhin auf bewährte Strategien des Corona­gottes­staates. Es würde sicher niemand überraschen, wenn das Hinterfragen, Infragestellen oder sog. Leug­nen des Corona-Märchens bald unter Strafe gestellt werden würde um jede Kritik am Corona-Irrsinn im Keim zu ersticken. Die Ressourcen für so etwas stünden sicher massenhaft zur Verfügung. Bei der Gelegenheit könnte man dann auch gleich das Klimamärchen mitverwursten, und wer weiß, was noch.

Bayern: Ein Juristisches Wettrennen mit den sich ständig ändernden Corona-Regeln

­Als wir mit Hilfe des AGBUG-Klagefonds im April 2020 begann, juristisch gegen die eindeutig verfassungswidrige Corona-Verordnung in Bayern vorzugehen, war uns nicht bewusst, dass dies ein nicht endender Kurzstreckensprint von einer zur nächsten Änderung der Corona-Regeln werden würde. Zudem brachen massenhaft Richter aller Instanzen ihren Amtseid, indem sie fortlaufend rechtliches Gehör verweigerten. Ist unser Rechtsstaat am Ende?

Dokumentation der Popularklage und Normenkontrollantrag in Bayern
(PDF-Datei, 300 kb, 27 Seiten)

­Bayern ging seit Beginn der angeblichen Corona-Pandemie von allen Bundesländern am radikalsten vor und ist zudem das Bundesland mit den häufigsten Änderungen der Corona-Maßnahmen. Gleichzeitig bietet die bayerische Verfassung aber auch mit der Möglichkeit der sogenannten Popularklage die einzigartige Möglichkeit, ohne den Nachweis einer eigenen unmittelbaren Betroffenheit gegen eine Verordnung der bayerischen Staatsregierung zu klagen. Da unser Anwalt Dr. Uwe Lipinski sogar seine Doktorarbeit über die bayerische Verfassung geschrieben hatte, bot sich eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) als Ausgangspunkt für seine Aktivitäten an.

­Diese Klage wurde in Verbindung mit einem Eilantrag am 24. April 2020 eingereicht und musste aufgrund der ständigen Änderungen allein bis zum 10. Okt. 2020 insgesamt zehnmal angepasst bzw. neu eingereicht werden.

­Sämtliche Eilanträge (insgesamt sechs!) wurden vom BayVerfGH abgewiesen. Ein kleine Teilerfolg am 8. Juni im Bereich des Sports stellt leider nicht mehr als einen Tropfen auf dem heißen Stein dar – zumal sich die Regeln damals manchmal sogar mehrmals pro Woche änderten.

­Nachdem wir vor dem BayVerfGH nicht weiterkamen, sind wir zum einen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) und zum anderen vor den Bayerische Verwaltungsgerichtshof, Außenstelle Ansbach, (BayVGH) gezogen. Vor dem BayVGH haben wir einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt.

­Wie der BayVerfGH weigert sich auch der BayVGH bis heute, die zahlreichen Beweisanträge und auch die zum Teil schwerwiegenden formalen Anfechtungen überhaupt nur zu prüfen! Unser Eilantrag wurde zurückgewiesen, der Normenkontrollantrag läuft nun im sogenannten Feststellungsverfahren, in dem nachträglich geprüft wird, ob eine damalige Regelung zum Zeitpunkt ihrer Gültigkeit rechtens gewesen ist.

­Für die bayerischen Richter ist das Wort des RKI, der deutschen Seuchenbehörde, offenbar so etwas wie ein Gesetz. Jede Überprüfung der Verlautbarungen dieser Behörde wird bisher konsequent verweigert.

­Wir sind zweimal vor das BVerfG in Karlsruhe gezogen. Beide Male wurde die Verfassungsbeschwerde ohne jede Angabe von Gründen (!!!) per Standardformular für nicht zulässig erklärt. Und hier geht es ja nicht um Kleinigkeiten, sondern um massive Eingriffe in die Grundrechte!

­Allein schon angesichts der im Rahmen des Verfahrens ausgegebenen Spendengelder des AGBUG-Rechtsfonds kam Aufgeben nicht in Frage. Wir hofften, dass wenigstens der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) den Willen zur Rechtsstaatlichkeit zeigen würde. Die Enttäuschung war entsprechend groß: Unsere eingereichte Beschwerde wurde auch vom EGMR ohne jede Begründung per Standardformulierung als unzulässig zurückgewiesen.

­Unsere Anwaltskanzlei Dr. Lipinski hatte monatelang versucht, mit den ständigen Änderungen durch Anpassung der Popularklage und des Eilantrags mitzuhalten. Dies zeigte sich allein schon aus Kapazitätsgründen als auf Dauer als nicht machbar – und war auch nicht mehr über den AGBUG-Rechtsfonds zu finanzieren. Insgesamt haben wir bisher mehr als 100.000 Euro für die Anfechtung der bayerischen Corona-Verordnung ausgegeben.

­Es schmerzt, zugeben zu müssen, dass der Erfolg bisher sehr bescheiden war. Kein einziges Mal kam es zu einer mündlichen Verhandlung, bei der wir unsere Argumente, Beweisanträge und Gutachten hätten vortragen können.

­Die Justiz als dritte Säule der Gewaltenteilung hat seit Beginn der Corona-Krise fast vollständig versagt. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind in Gefahr!

­Aktueller Stand: Ein Verhandlungstermin vor dem BayVerfGH im Hauptsacheverfahren steht bisher noch aus. Das Gleiche gilt für das Feststellungsverfahren des BayVGH.

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­Ein Gerichtsverfahren, dessen Bedeutung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, ist der sog. Masernvirusprozess von Dr. Stefan Lanka. In diesem Gerichtsverfahren wurde letztlich höchst­richter­lich bestätigt, dass es keine Beweise für die Existenz krankmachender Viren gibt und zwar jede Art von Viren, auch sog. Coronaviren.

­Obwohl das Urteil den medizinisch-industriellen Komplex bis ins Mark erschüttert haben dürfte und die Corona-Operation möglicherweise erst heraufbeschwört hat, scheint das Urteil für die Politik und die meisten der sog. Experten nicht zu existieren. Anders kann man kaum erklären, wie ein Infektions­schutzgesetz verabschiedet werden konnte, dessen Voraussetzung in Ermangelung eines Virus bereits nicht ist sind. Dennoch wird inzwischen sogar eine Impfpflicht diskutiert und ein Pandemie­vertrag mit der von privatem Kapital dominierten WHO verhandelt. Absolut skandalös!

­Was kann der Einzelne nun tun um sich gegen einen immer repressiveren Staat zu wehren, für den Grundgesetz und Menschenrechte keinerlei Bedeutung mehr zu haben scheinen, für den es keine roten Linien mehr gibt, der selbst vor einer Impfpflicht nicht mehr zurückschreckt, obwohl es keine Viren gibt und nie eine Pandemie gab, gibt und geben wird, und selbst die sog. Impfstoffe keine Impfstoffe sind sondern extrem gefährliche medizinische Prozeduren zur Änderung der DNA der Geimpften? Inzwischen wurden Millionen und Abermillionen durch die Covid-Injektionen ver­letzt, schwer ver­letzt, verstümmelt und getötet, aber selbst das scheint die Politiker nicht zu tangieren. Oder etwa doch? Eklat im Bundestag: BKK-Daten zeigen, dass die Arbeitsunfähigkeit bei den Geimpften ex­plo­diert!

­Die vermutlich mächtigste Waffe, mit der aber leider wahrscheinlich nur die wenigsten umgehen können, dürfte die Wahl des Rechtskreises sein, in dem man sich bewegt, d. h. ob man als Person oder Mensch unterwegs ist. Diese Unterscheidung kommt im Entwurf des Impfpflichtgesetzes sehr deutlich zum Ausdruck, teilweise in umständlich anmutenden Formulierungen wie "Der Gesetzentwurf be­zweckt eine Steigerung der Impfquote im Personenkreis der Menschen über 18 Jahre". Sie wissen genau, warum es so schreiben und nicht anders.

­Gesetze beziehen sich stets auf die [natürliche bzw. juristische] Person, die eine Fiktion des Staates ist und selbstverständlich nicht krank werden kann, aber Rechte und Pflichten hat. Krank werden können nur Lebenwesen, z. B. Menschen, und dieses Wissen kommt im Gesetzentwurf genau zum Ausdruck. Wer sich also auskennt, lässt die Person "impfen" und verschont sich selbst und die Seinen.

­Im Bitchute-Kanal "Stop-BRD" gibt es etliche hoch interessante Videos zu den Themen Rechts­fiktion, Person und Mensch. Vermutlich haben diejenigen, die die Person steuern können, die größten Chancen die Impfpflicht zu umschiffen.

­Wenig bekannt ist, dass die Gerichte fast überall auf der Welt keine staatlichen Gerichte mehr sind sondern Handelsgerichte, denn es gilt fast nirgendwo mehr Staatsrecht sondern Handelsrecht, auch wenn versucht wird es zum Vorteil der Profiteure dieser Täuschung anders darzustellen. Wer vor einem Handelsgericht als Person als auftritt, hat praktisch schon verloren, denn er bringt damit zum Ausdruck, dass er sich als Mensch mit der Person identifiziert, für die die Impfpflicht gilt.

­Es wäre sicherlich hilfreich, wenn diejenigen, die sich mit dieser Thematik wirklich auskennen, aus der Deckung kämen und ihr Wissen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen würden. Schon die Diskussion dieses Themas als Möglichkeit zur Abwendung einer allgemeinen Impfpflicht könnte so große Wellen schlagen, dass die Politik möglicherweise sogar das Vorhaben insgesamt aufgibt.

­Der Brite Mark Windows ist bestens mit der Thematik Mensch/Person vertraut und sehr praxis­erfahren. Er hat festgehalten, was passiert, wenn sich jemand auskennt und die Person so kontrolliert, damit der Mensch keinen Schaden nimmt. Absolut sehenswert.

Windows on the World Councils, Courts and Conmen Part 1 of 2 - https://www.youtube.com/watch?v=caQcx0H17fo
Graphik: Hardcopy
Windows on the World Councils Courts and Conmen Part 2 of 2 - https://www.youtube.com/watch?v=QwIAYQVgQms
Der Öffentlichkeit wird dieses Wissen bewusst vorenthalten, was zeigt, wie verrotten, verkommen und verlogen das ganze System ist, das nur einigen wenigen dienen soll, und natürlich ist es in diesem Land nicht anders.
The 'Freeman' Experiment - https://www.youtube.com/watch?v=JCbsEyTGpUg
1 Mensch besitzt Person - https://www.bitchute.com/video/eT2k0UAldplp/

Siehe auch:

Post 777

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