Willkommen in der Strafkolonie Frankreich, deren Gefangener Sie sind, und aus der es kein Entrinnen gibt. — Papillon
So etwas wie in Frankreich - Verlassen des Hauses nur noch kurzzeitig und nur mit Attest! - wird es hier nicht geben? Nein? Wirklich nicht? Schon vergessen, dass die ferngesteuerten Politsoziopathen uns erst vor ein paar Tagen den Krieg erklärt haben?
Bürger müssen sich entweder mittels Smartphones oder in ausgedruckter Form mittlerweile selbst einen wichtigen Grund attestieren um ihr Haus zu verlassen. Das dazugehörige Formular steht auf der Seite des Innenministeriums zum Download bereit.
Die Person, die es unterschreibt, muss darin Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift angeben. Für jedes Verlassen des Hauses muss sie anschließend zertifizieren, dass einer jener Ausnahmetatbestände nach dem Dekret Nr. 2020-1310 vom 29. Oktober 2020 vorliegt, der ein solches erlaubt.
Ausnahmetatbestände müssen angekreuzt werden.
Einer dieser potenziellen Gründe ist die Fahrt von und zur Arbeit oder Universität sowie für Selbständige, denen kein Arbeitgeber das bestätigen kann, eine unaufschiebbare Geschäftsreise. Dazu kommen unaufschiebbare Einkäufe für den täglichen Bedarf oder den Beruf in einer jener Verkaufseinrichtungen, denen es noch erlaubt ist ihr Ladenlokal offenzuhalten.
Unaufschiebbare medizinische Behandlungen oder Medikamentenkäufe sind auch unter den potenziellen Ausnahmetatbeständen, ebenso zwingende familiäre Gründe, Assistenz für hilfsbedürftige Personen oder Kinderbetreuung. Auch behinderte Menschen mit Begleitpersonen dürfen sich selbst einen Grund attestieren das Haus zu verlassen. Wenn Datum oder Uhrzeit fehlt, droht Bußgeld.
Im Zeitraum von einer Stunde und dem Umkreis von einem Kilometer von der eigenen Wohnadresse dürfen Personen auch für sportliche Aktivitäten wie joggen an die Luft gehen oder mit einer Person desselben Haushalts oder einem Haustier spazieren gehen. Auch Vorladungen des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde Folge zu leisten stellt einen Rechtfertigungsgrund für Aufenthalt im Freien dar. Es ist auch erlaubt ehrenamtlich auf Ersuchen der Verwaltung gemeinnützige Dienste zu leisten. Auch wer seine Kinder zur Schule bringt oder von dort abholt, darf sich zu diesem Zweck außer Haus bewegen.
Das Attest muss zwingend mit Datum und Uhrzeit sowie mit der eigenen Signatur versehen werden.
60 Prozent bekennen sich zu Übertretungen der Coronaregeln. Wer ohne ein solches Formular angetroffen wird, dem drohen 135 Euro Bußgeld, die bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist auf bis zu 375 Euro anwachsen können. Bei drei Verstößen innerhalb von 30 Tagen kann die verhängte Geldbuße auf bis zu 3.750 Euro anwachsen. Im Extremfall kommt sogar Freiheitsentzug von bis zu sechs Monaten in Betracht.
Auch wenn das Bußgeld mittlerweile für das Nichttragen einer Maske verhängt wird, stellen Übertretungen der Ausgangssperre immer noch den Regelfall für Strafen da.
In einer Umfrage bekannten sich sogar 60 Prozent der Befragten dazu mindestens einmal gegen die Ausgangsbestimmungen verstoßen zu haben etwa um Personen zu treffen, mit denen ein Treffen eigentlich nicht gestattet wäre, oder länger als eine Stunde das Haus verlassen zu haben.
Derweil dreht auch die australische Regierung immer mehr am Rad. Der Sklave darf sich nur bewegen, wenn die Regierung es ihm erlaubt, nachdem er vorher detailliert dargelegt hat, was er vorhat. Genau das war von Anfang an geplant. Das Virus ist nur der Vorwand für die totale Kontrolle.
Und das passiert in Deutsch, wenn man mit zwei Bekannten aus zwei weiteren Haushalten mal einen netten Abend verbringen will:
Es ist unfassbar. Und diese Irren sind immer noch erst ganz am Anfang! Wo soll das enden? Vor allem, der ganze Wahnsinn hat überhaupt keine reale Grundlage! Sie haben nichts, rein gar nichts! Das ist hier inzwischen schlimmer als unter Adolf Hitler im Dritten Reich ohne den NS-Terror verharmlosen zu wollen.