Ist Ihre Lebensversicherung bald nur noch 13,38 Euro wert?
Jeder Vertrag ist stückweise tatsächlich gesichert mit 13,38 Euro. — Andreas Popp
Pleite bezeichnet umgangssprachlich die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Person oder eines Unternehmens, besonders in den festen Wendungen „Pleite machen“ (hier als Substantiv), „pleite gehen“ und „pleite sein“ (hier jeweils adjektivisch), in einem allgemeineren Sinne bisweilen auch so viel wie „Misserfolg, Niederlage, Reinfall“.
Von der Pleite abgeleitet ist der Pleitegeier als sprichwörtliches Sinnbild für den Konkurs sowie die spöttische Bezeichnung Pleitier für einen insolventen Geschäftsmann.
Zahlungsunfähigkeit (englisch insolvency, illiquidity) liegt in der Wirtschaft vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Gegensatz ist die Zahlungsfähigkeit.
Voraussetzungen sind mithin, dass die Zahlungspflichten fällig sind und dass der Schuldner nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen. Ist er jedoch in der Lage, sie zu erfüllen und will sie aber nicht erfüllen, liegt Zahlungsunwilligkeit vor. Dem Schuldner fehlt es bei seiner Zahlungsunfähigkeit an liquiden Mitteln oder an ungenutzten Kreditlinien] um die fälligen Schulden begleichen zu können. Eine Zahlungsunfähigkeit kann dann nur noch durch den Gläubiger verhindert werden, indem dieser Zahlungsaufschub durch Prolongation, Stundung oder Umschuldung gewährt oder sogar einen Schuldenerlass ausspricht.
Unter Bankrott (ital. banca rotta, „zerschlagener Tisch“) versteht man die Insolvenz und insbesondere die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (umgangssprachliche auch Konkurs oder Pleite). In Deutschland wird mit diesem Begriff strafrechtlich eine Insolvenzstraftat bezeichnet.
Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuradeur), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
Der Versicherer muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, zum Beispiel in Großbritannien die names von Lloyd’s of London, Versicherer sein. Im rechtlichen Sprachgebrauch wird vereinfachend jeder Versicherer als Versicherungsunternehmen bezeichnet. Rechtlich ist jede natürliche oder juristische Person, die das Versicherungsgeschäft betreibt, ein Versicherer. Andere Finanzdienstleistungen (zum Beispiel die Immobilienfinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherern in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden.
Unter dem Begriff Lebensversicherung werden alle Versicherungen verstanden, die biometrische Risiken wie Tod oder Invalidität absichern sowie Versicherungen, die der privaten Altersvorsorge dienen.
Der Goldstandard ist eine Währungsordnung (auch Goldwährung genannt), bei der die Währung entweder aus Goldmünzen besteht oder aus Banknoten, die einen Anspruch auf Gold repräsentieren und in Gold eingetauscht werden können. Im einfachsten Fall fungiert geprägtes Gold direkt als Geld (Warengeld, Kurantmünze). Ein Goldstandard besteht aber auch dann, wenn eine Notenbank einen festen Umtauschkurs ihrer Währung in Banknoten zu Gold garantiert und tatsächlich jederzeit zum Umtausch in der gesamten Menge in der Lage und bereit ist.
Bei dem reinen Goldstandard entspricht die Geldmenge eines Landes dem Wert des monetär genutzten Goldbestandes dieses Landes. Zwischen Ländern, die einem reinen Goldstandard unterliegen, besteht grundsätzlich ein System fester Wechselkurse. Daneben gibt es u. a. das Proportionalsystem, bei dem nur für einen Teil der Geldmenge ein Goldbestand gehalten wird.
Quelle: Videobeschreibung